AGB

1) Vertragsgegenstand und Geltungsbereich 

Die nachstehenden AGB gelten für das Leistungsangebot von climBe Analena Rischpler und Máté Matolcsi GbR (kurz: climBe), insbesondere Coachings und Kletterkurse. Die Leistungsbeziehung besteht jeweils zwischen climBe (nachstehend „Anbieter“ genannt) und dem „Teilnehmer“. Der Anbieter bietet einzelne Coachingstunden, ganztägige und mehrtägige Coachings in Kletterhallen und am Fels sowie Online-Trainings an. Details zu den jeweiligen Leistungen (bspw. Inhalte, Preis,) sind im Angebot des Anbieters auf der Website schriftlich definiert.

2) Zustandekommen des Vertrages

2.1 Wie üblich stellen die Leistungsbeschreibungen von ClimBe noch kein verbindliches Angebot des Anbieters dar. Erst mit dem Absenden des Anmeldeformulars auf der Website durch den Teilnehmer und der Bestätigung der Anmeldung durch den Anbieter kommt der jeweilige Vertrag zustande. Bei Kontaktaufnahme auf anderem Wege kommt der Vertrag mit der Zusendung der Buchungs- oder Terminbestätigung durch den Anbieter zustande (in Textform via Email, SMS oder Messenger wie WhatsApp). Die Terminbestätigung gilt als Buchungsbestätigung. 

2.2 Bei Gruppenanmeldung versichert der Anmelder, von sämtlichen anderen Teilnehmern hinreichend bevollmächtigt sein. Die weiteren Teilnehmer sind namentlich zu nennen. Der Anmelder haftet gegenüber ClimBe für die Zahlungspflichten aus dem Vertragsschluss und ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Teilnehmer verantwortlich. Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für den Auftraggeber, wie auch die von ihm gemeldeten Teilnehmer. Der Anmelder ist verpflichtet, den Teilnehmern diese Bestimmungen bekannt zu machen. 

2.3 Die einzelnen Termine werden dann gemeinsam vom Anbieter und dem Teilnehmer festgelegt. Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Sorgeberechtigten. 

3) Teilnahmevoraussetzungen, Durchführung, Haftung & Freistellung

3.1 Klettern ist ein Risikosport. Angebote mit Bezug zu Bouldern und Klettern sind mit besonderen Risiken verbunden. Von jedem Teilnehmer wird daher besondere Umsicht, Eigenverantwortlichkeit und Rücksichtnahme erwartet. Teilnehmen kann, wer sich körperlich und geistig den jeweiligen Anforderungen des Klettersports gewachsen fühlt sowie entsprechend ausgerüstet ist. Für eine sichere Ausrüstung (Gurt, Seil, Kletterschuhe usw.) ist der  Teilnehmer verantwortlich. Gleiches gilt für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort sowie etwaige Kosten, für den Eintritt in Kletterhallen u.ä. 

3.2 Sollte der Teilnehmer körperliche Einschränkungen haben, die sicherheitsrelevant sein könnten (z.B. Kreislaufprobleme), sind diese vorab mitzuteilen. Eine Teilnahme unter Einfluss von Alkohol,  Betäubungsmitteln, aber auf Medikation,  die zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit und des körperlichen Befindens führen können, ist untersagt. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer bei objektiv erkennbaren Anzeichen, dass die obigen Voraussetzungen nicht vorliegen, auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses aufgrund Einschränkungen und / oder Einflüssen, die allein im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen und die diesem bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung auch bei Ausschluss verpflichtet. 

3.3 Bei jedweden sicherheitsrelevanten Themen ist der Anbieter während der Durchführung eines Angebotes gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt. Die Teilnahme erfolgt jedoch grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. 

Verursacht der Teilnehmer Schäden bei Dritten durch einen Verstoß gegen die Anweisungen des Coachs, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit kein Mitverschulden vorliegt. Der Teilnehmer stellt den Anbieter von Ansprüchen durch Dritte für solche Schäden frei.

4) Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, zum Beispiel  einem Angebot im Online-Auftritt des Anbieters. Die Leistungsbeschreibungen können auf Grund der Art der Leistungen nur die Rahmenbedingungen der Veranstaltung darstellen, die Leistungen  werden an die persönlichen Vorkenntnisse des Teilnehmers angepasst. 

Termine werden vom Anbieter und dem Teilnehmer gemeinsam festgelegt. Der Weg ist das Ziel, vereinbart ist daher ein Dienst- kein Werkvertrag, ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

5) Rücktritt oder Stornierung, Kündigung

5.1. Terminänderungen:

Kann ein feststehender oder gemeinsam festgelegter Termin vom Anbieter oder einem Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, wird bis zu drei Tage vor dem jeweiligen Termin  einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart werden. Bei Terminabsagen innerhalb von 3 Tagen vor Termin, verfällt dieser ersatzlos. Kann der Anbieter einen Termin kurzfristig nicht wahrnehmen, hat er das Recht und die Pflicht für einen Ersatztermin zu sorgen. Dies gilt auch für die Teilnahme an Onlineangeboten und Onlinecoachings.

5.2. Stornierung durch Teilnehmer bei mehrtägige Veranstaltungen:

Bei Stornierung einer verbindlich gebuchten mehrtägigen Veranstaltung (z.B. Kletterkurs mit mehreren Terminen, Reisen oder ähnliches) durch den Teilnehmer kann Anbieter einen angemessenen Betrag als Ersatz für Aufwendungen verlangen. Der Anspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe des Ersatzes ist der Zugang der Stornoerklärung des Teilnehmers bei Anbieter mindestens in Textform. Die Höhe des pauschalen Anspruches staffelt sich wie folgt:

bis 30 Tage vor Veranstaltung (Auslandskurse): 40 %

bis 14 Tage vor Veranstaltung (Auslandskurse): 50 %

bis 7 Tage vor Veranstaltung: 70 %

später und bei Nichtantritt: 100 %

Die Pauschale entfällt, wenn der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellt, den Anbieter hierüber unverzüglich und vor Kursbeginn unterrichtet. Anbieter wird einen Ersatzteilnehmer nur aus objektiven berechtigten Gründen ablehnen. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen bleiben  im Verhältnis zum ursprünglichen Teilnehmer bestehen, dieser hat für die Abwicklung im Innenverhältnis zu sorgen.

5.3. Rücktritt/Absage der Veranstaltung durch Anbieter

Anbieter ist bei Vorliegen besonderer Umstände berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. eine Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird jeder Vertragspartner unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung informiert. Eine bereits erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Anbieter wird sich in jedem Fall bemühen, einen Alternativtermin zu benennen (ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht).

Ein besonderer Umstand, der zum Rücktritt bzw. zur Veranstaltungsabsage berechtigt, ist insbesondere gegeben bei:

  • höherer Gewalt und unvorhersehbaren Witterungsbedingungen, wenn hierdurch die Durchführung des Kurses nicht möglich ist oder eine sichere Kursdurchführung nicht gewährleistet werden kann,
  • Verletzung und Krankheit der Kurstrainer, wenn hierdurch eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann,
  • Bei Gruppenveranstaltungen eine Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl. Diese beträgt grundsätzlich 4 Kursteilnehmer. Die Teilnehmer werden in diesem Fall spätestens 14 Tage vor Veranstaltung informiert.

5.4 Laufende Kurse

Laufende Kurse werden, soweit sich aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, als Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, die ordentlich mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden können. Bei Vertragsschluss in Textform hat auch die Kündigung in Textform (E-Mail, SMS, Messenger usw.) zu erfolgen. 

6) Preise, Zahlung & weiteren Kosten

6.1 Es sind die jeweils im Angebot ausgewiesenen Vergütungen vereinbart. Zahlungen sind vorbehaltlich der Vereinbarung abweichender Zahlungstermine oder Fristen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Zugang der entsprechenden Rechnung per Überweisung zu begleichen. Bei laufenden Kursen ist eine monatliche, im Voraus zu zahlende Vergütung vereinbart.

Leistet der Teilnehmer die Zahlung auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, kann Anbieter vom Vertrag zurückzutreten. Soweit eine Veranstaltung im Sinne der Ziffer 5.2 vorliegt, kann der Teilnehmer Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 verlangen.

6.2 Zusätzliche Kosten für den Teilnehmer können entstehen:

Bei ganztägigen oder mehrtägigen individuell vereinbarten Veranstaltungen trägt der Teilnehmer die Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten, und zwar sowohl die eigenen als auch, ggf. anteilig, die des durchführenden Anbieters.

6.3. Bei Durchführung in öffentlichen Sportstätten – etwa Kletter- der Boulderhallen – trägt der Teilnehmer die Kosten für den Eintritt, auch des Anbieters und Kosten für eine etwaig benötigte Leihausrüstung.

6.4 Nimmt Anbieter im Rahmen von Mehrtagesveranstaltungen oder Seminaren Tätigkeiten vor, wie die Anmietung von Räumen und Unterkünften, Transport und Beförderung oder die Buchung von Übernachtungsmöglichkeiten, erfolgt dies ausschließlich namens und in Vollmacht der Auftraggeber/Teilnehmer. Diese etwaig übernommenen rein organisatorischen Tätigkeiten werden entgeltfrei erbracht. Soweit an Dritte (insbesondere Hotelbetreiber, Vermieter etc.) Vorauszahlungen zu leisten sind, werden die Teilnehmer den bevollmächtigten Anbieter zur vereinfachten organisatorischen Abwicklung die jeweils notwendigen Aufwendungen zur Weiterleitungen an den Dritten durch Überweisung zur Verfügung  stellen. Etwaige Restbeträge werden durch den Teilnehmer vor Ort direkt an den Dritten entrichtet werden. Der Teilnehmer stellt Anbieter  insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Leistungen, die Inhalt eines Reisevertrages bilden können, werden weder angeboten noch erbracht.

6.5 10er-Karten

Für bestimmte wiederkehrend terminierte Leistungen (jedoch nicht alle laufenden Kurse) bietet der Anbieter 10er-Karten an. 10er-Karten sind an einen bestimmten Geltungszeitraum gekoppelt. Sie erlauben die Bezahlung von 12 unmittelbar nacheinander stattfindenden Terminen, beginnend mit dem ersten wahrgenommenen Termin einer solchen Terminfolge. Der Teilnehmer kann innerhalb dieser 12 Termine zwei Termine absagen, ohne dass Guthaben der 10er Karte verfällt. Hat der Teilnehmer an 10 Terminen in Folge teilgenommen, entstehen ihm für die weiteren 2 Termine innerhalb des Geltungszeitraum keine weiteren Kosten. Vom Anbieter abgesagte Termine bleiben unberücksichtigt.

7) Nochmals: Haftung und Versicherung

Klettern birgt immer ein Restrisiko. Gegen Unfälle und für etwaige notwendige Rettungsmaßnahmen ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherungen abgesichert. Es besteht keine Versicherung durch den Anbieter. 

Der Anbieter haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8) Datenschutz, Foto- und Filmaufnahmen

8.1 Personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt, näheres hierzu in der Datenschutzerklärung[LINK]. 

8.2 Im Rahmen der Durchführung eines Angebotes erstellen der Anbieter regelmäßig Foto- und Videomaterial, auf dem der Teilnehmer zu sehen ist. Der Anbieter nutzt solches Material gegebenenfalls auch für eigene Marketingzwecke, z.B. seine Online-Auftritte und auch in sozialen Medien. Soweit rechtlich notwendig, holt der Anbieter hierzu die Einwilligung der Abgebildeten ein. Der Anbieter geht davon aus, dass ein Teilnehmer mit Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen einverstanden ist, wenn er sich aktiv an der Erstellung beteiligt – sollte es sich anders verhalten, bitten wir um ausdrücklichen Hinweis!

9) Mitfahrgelegenheiten

9.1 Eventuellen Mitfahrten jeglicher Art (Auto, Bus, Bahn) mit dem Anbieter während eines Programmes und für die An- und Abfahrt sind reine Gefälligkeiten und der Anbieter übernimmt insoweit keinerlei besondere Haftung. Mitfahrer werden also ausschließlich auf eigene Gefahr mitgenommen. 

Gegen Unfall und Bergung sowie entstandener Personen- und Sachschaden ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherung abgesichert.

9.2 Der Anbieter übernimmt auch keinerlei Personen- und Sachschäden der Fahrern, die sich für Mitfahrten von Teilnehmern zur Verfügung stellen, entstehen.